Einleitung




© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016
Arnd T. May, Hartmut Kreß, Torsten Verrel und Till Wagner (Hrsg.)Patientenverfügungen10.1007/978-3-642-10246-2_19


19. Einleitung



Till Wagner 


(1)
Klinik für Schmerztherapie und Palliativmedizin, Medizinisches Zentrum der StädteRegion Aachen GmbH, Mauerfeldchen 25, 52146 Würselen, Deutschland

 



 

Till Wagner



Das oberste Gut des ärztlichen Tuns ist, neben der optimalen ärztlichen Versorgung, die Befolgung und der Erhalt der größtmöglichen Entscheidungsfreiheit des Patienten, also der Autonomie und Selbstbestimmtheit des Einzelnen. Viele Patienten, aber auch Angehörige, haben jedoch erhebliche Ängste, dass in bestimmten Phasen der ärztlichen Behandlung nicht mit Ihnen oder durch sie selbst eine Entscheidung getroffen wird, sondern über den jeweiligen Willen hinweg (Paternalismus).

Aus dieser Angst heraus sollte in jeder medizinischen Einrichtung ein Algorithmus implementiert werden, durch den der Weg der Entscheidungsfindung vor einem ärztlichen Handeln festgelegt werden sollte. Exemplarisch sei hier ein Faltblatt aus der Klinik für Schmerztherapie und Palliativmedizin des Medizinischen Zentrums der StädteRegion Aachen aufgezeigt, an das sich sämtliches medizinisches Personal gebunden fühlen muss. Solche Informationen sollten auch dem Patienten bzw. dessen Angehörigen ausgehändigt werden, um o. g. Ängste zu mildern oder gar zu verhindern.

Entscheidend ist hierbei die Frage nach der Indikation. Dazu muss ich als behandelnder Arzt die Frage beantworten: ist das, was wir in der jeweiligen Situation tun wollen, sinnvoll und dem aktuellen Gesundheitszustand angemessen, oder nehmen wir medizinische Maßnahmen vor, nur weil wir diese beherrschen und durchführen können. Um die richtige Entscheidung über eine Indikation zu treffen, ist der Patientenwille zunächst vernachlässigbar. Der Patientenwille kommt erst dann ins Spiel, wenn die Entscheidung über Indikation (oder eben Nicht-Indikation) getroffen wurde und sich die weiteren therapeutischen Optionen dann am direkt geäußerten Patientenwillen (bei Einwilligungsfähigkeit) oder dem ermittelten Patientenwillen (bei Nicht-Einwilligungsfähigkeit) orientieren.

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Nov 5, 2016 | Posted by in CRITICAL CARE | Comments Off on Einleitung

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